Beliehene Gerichtsvollzieher fungieren seit dem Jahr 2000, als das Ministerium der Republik Slowenien für Justiz die Konzessionen zur Ausübung der unmittelbaren Vollstreckungs- und Besicherungshandlungen erteilte. Wir verrichten also Zwangszustellungen der Gerichtsentscheidungen, Bescheide im Verwaltungsverfahren oder in Verwaltungsübertretungen, sowie die Zwangsvollstreckung der notariellen Beurkundung (zur vollständigen Befriedigung von Geld- und Nichtgeldforderungen).

Zur Befriedigung der Geldforderung des Gläubigers sind Gerichtsvollzieher auch zur Pfändung des Mobiliarvermögens des Schuldners bevollmächtigt, sowie zur Verwertung des gepfändeten Vermögens auf Grund des von dem Gericht oder einer anderen Staatsbehörde erlassenen Beschlusses.

Des Weiteren werden gemäß Beschluss oder Verfügung des Gerichts auch Vollstreckungen der Nichtgeldforderungen, wie Zulassung, Verzicht auf bestimmte Handlungen, Räumung und Ausfolgung der Immobilie an den Gläubiger vorgenommen.

Wir üben den Vollstreckungsdienst als Amtspersonen aus, wie dieser im Gesetz über die Vollstreckung und Besicherung (ZIZ, Zakon o izvršbi in zavarovanju) und in der Gerichtsvollzieherordnung (Pravilnik o opravljanju službe izvršitelja) geregelt ist. Die Besoldung des Vollziehers ist in der Ordnung über den Besoldungstarif der Vollzieher und Erstattung derer arbeitsbezogenen Kosten festgelegt (Pravilnik o tarifi za plačilo dela izvršiteljev in o povračilu stroškov v zvezi z njihovim delom).

Gerichtsvollzieher sind in der Slowenischen Gerichtsvollzieherkammer in Ljubljana organisiert. Gemäß der neuerlichen Gesetzesnovellierung des ZIZ–Gesetzes ist der Vollzieher bereits im Vollstreckungsantrag zu beantragen.

Naslov
Gerichtsvollzieher Franko Slavec
Vojkovo nabrežje 25
6000 Koper

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