Tätigkeitsbereich
Wir verrichten die Vollstreckungshandlungen und Zustellungen wirkungsvoll auf dem gesamten Gebiet der Republik Slowenien; bei der Ausübung der Vollstreckungshandlungen anfällige Reisekosten werden vom Sitz des zuständigen Gerichts aus berücksichtigt.

Arbeitsvorgang
Vollstreckungsverfahren
Nach Empfang der Urkunden ermitteln wir zuerst die Angaben des Schuldners (seine Vermögenslage, richtige Anschrift, Beschäftigung, usw.). Dann folgt der erste Besuch mit Pfändungsversuch während der Arbeitszeit (zwischen 8 und 16 Uhr), und nach Bedarf noch zusätzliche Ermittlungen in der Gegend. Wenn die Verbindlichkeiten gemäß Vollstreckungsantrag oder Befriedigungsvereinbarung nicht erfüllt werden, nehmen wir den zweiten Besuch in der Nachmittagszeit (zwischen 16 und 22 Uhr) mit Pfändung vor. Wenn der Schuldner seiner Leistung nicht nachkommt bzw. den Eintritt in seine Räume verhindert, verschaffen wir uns die gerichtliche Verfügung zum Zwangseintritt und nehmen die Pfändung vor, mit Assistenz der Polizei und Miteinbeziehung eines Schlossers.

Die gepfändeten Gegenstände werden in der Regel weggebracht und in unserem Lager in Dekani, Dekani 3a (Firma Kemiplas) hinterlegt, wo wir eine überdachte Lagerfläche von 200 m2 und eine Außenfläche von 300 m2 gemietet haben, die ununterbrochen (24 Stunden pro Tag) durch Werkschutz bewacht werden. Für Austragen und Abfuhr von Gegenständen sorgt unser Vertragspartner, mit dem wir schon lange zusammenarbeiten. Ausschreibung der Versteigerungen erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist; Versteigerungen werden im zuständigen Gericht und auf unserer Website: www.izv-slavec.si veröffentlicht, nach Bedarf oder Wunsch auch in den Medien.

Unter besonderen Umständen und bei Verdeckungsgefahr, wenn der Schuldner sein Vermögen zu verbergen beabsichtigt, erfolgt bereits bei dem ersten Besuch (unter Besitz der Verfügung des zuständigen Gerichts) der Zwangseintritt mit Pfändung. Die Vollstreckungshandlungen der Räumung, Zulassung, Verzicht, einstweiligen Verfügungen und vorläufigen Anordnungen haben in der Regel Vorrang.

Zustellungen
Der erste Versuch erfolgt an der Anschrift des Empfängers in 3 Tagen nach dem Auftragseingang. Sofern es uns nicht gelingt, das Schriftstück an den Empfänger zuzustellen, wiederholen wir den Zustellungsversuch in 5 Tagen nach dem ersten Versuch (wenn die Zustellung der Zivilprozessordnung (ZPP) unterliegt, erfolgt die Zustellungsfiktion). Bei Feststellung, dass der Adressat umgezogen ist, benachrichtigen wir den Auftraggeber in unserem Bericht und nehmen, nach Vereinbarung, selbst die Ermittlungen über den neunen Wohnsitz vor, wo wir die Zustellung auch erledigen. Sofern wir die Zustellung nicht zustande gebracht haben (persönliche Zustellungen unter der Strafprozessordnung/ZKP), informieren wir den Auftraggeber eingehend über das Ergebnis bzw. unsere Feststellungen und in 5 Tagen nach dem Zustellungsversuch erstatten wir den Bericht über die Zustellung, in welchem wir unsere Vorschläge anführen; bei erfolgreicher Zustellung legen wir einfach den unterzeichneten Zustellschein bei. Wenn der Empfänger das Schriftstück nicht annehmen will, versuchen wir eine Fotografie mit dem konkreten Schriftstück zu machen.
Bei dringenden Zustellungen (Vorladungen zu gerichtlichen Terminen, Zustellung der Anklageschriften und übrigen wichtigen Bescheide) sicherstellen wir einen sofortigen Zustellungsversuch.

Neben Ausübung der Vollstreckungsverfahren und Zustellungen von gerichtlichen und sonstigen Schriftstücken können wir auch Nachlassaufnahmen, Verzeichnis der Vermögenswerte der Konkursmasse, Aufbewahrung der gepfändeten und sonstigen Gegenstände, und Erheben von Daten vornehmen.